Bekanntmachung
über die "pflegefreien" Rasengräber
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Auf den Friedhöfen der Kirchengemeinde Schortens ist es fortan gestattet, zwischen Ewigkeitssonntag (Totensonntag) und Ende März Grabgaben (Blumen oder Gestecke) auch auf den sogenannten “pflegefreien” Rasengräbern abzulegen. Mit Beginn der Mäh-Periode, also ca. Ende März/Anfang April bis Mitte November, wird dies hingegen nicht mehr geduldet.
Gemäß Friedhofssatzung (Gestaltungsrichtlinien, Punkt 3) darf auf diesen Gräbern an sich gar nichts abgelegt werden. Jeder, der ein solches Rasengrab erworben hat, hat dies beim Erwerb des Grabes unterschrieben. Der Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass der Stein und die Rasenfläche frei bleiben müssen, damit der Rasen mit einem großen Rasenmäher einfach und zeitsparend gemäht werden kann.
Im Laufe der Zeit hat es sich eingebürgert, dass viele Angehörige trotzdem Grabgaben auf den Steinen und auch drumherum auf dem Rasen ablegen. Dies bedeutet für die Friedhofsgärtner einen riesigen Mehraufwand: Sie müssen alle diese Grabgaben jeweils vor und nach dem Mähen hin-und-her räumen. Dieser zeitliche Mehraufwand ist nicht annähernd in der Berechnung der Grabgebühr erfasst und geht zu Lasten der Friedhofsgärtner, die dadurch für das Mähen auf diesem Gräberfeld deutlich länger brauchen (bei diesem Pflegeaufwand müssten die Gräber an sich deutlich teurer sein!).
Die Kirchengemeinde als Friedhofsträger wird ab April 2026 konsequent Grabgaben, die auf diesen Gräbern abgelegt werden, abräumen. Wir bitten zugleich alle Angehörigen um Verständnis und Einsicht. Bitte legen Sie in der Wachstumsperiode keine Grabgaben mehr auf diesen Gräbern ab! Die Kirchengemeinde wird im Frühjahr 2026 bei jedem Gräberfeld eine Fläche einrichten, auf der Gaben dann abgelegt werden können.
Übrigens: Unsere Friedhofs-Benutzungssatzung und die Grab-Gestaltungsrichtlinien können Sie auf unserer Homepage unter „Download“ einsehen.
