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Bekanntmachung: Wahlergebnis der GKR-Wahl vom 10.3.2024

In der Kirchengemeinde Schortens wurden am 10.03.2024 die folgenden zwölf Personen in den Gemeindekirchenrat gewählt (Amtsperiode Juni 2024 – Juni 2030):

Christa Bruns (1.444 Stimmen)

Melanie Keßler (1.364 Stimmen)

Christian Berner (1.204 Stimmen)

Jutta Wilhelms (877 Stimmen)

Dirk von Thülen (852 Stimmen)

Torben Poppe (841 Stimmen)

Anke Mähliß (733 Stimmen)

Talitha Weber (688 Stimmen)

Magrit Marderwald (614 Stimmen)

Hendrik Brunzema (590 Stimmen)

Peter Gallikowski (570 Stimmen)

Peter Trester (435 Stimmen)

 

Es wurden keine Ersatzältesten gewählt.

 

Es gab 6.166 stimmberechtigte Gemeindemitglieder. 
Jede:r Wahlberechtigte konnte bis zu 12 Stimmen vergeben. 
Insgesamt gab es 1.051 gültige Wahlbeteiligungen. 
270 Personen haben online gewählt. Die Zahl der Briefwähler:innen betrug 781. 

Die Frist zur Beschwerde gegen das Wahlergebnis nach § 17 Absatz 1 des Gemeindekirchenratswahl-Gesetzes (GKRWG) endet am 18.03.2024.

Das bedeutet: Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 11.03.2024 beim Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Schortens oder beim Kreiskirchenrat des Ev.-luth. Kirchenkreises Friesland-Wilhelmshaven, Olympiastr. 1, in 26419 Schortens gegen die Wahl schriftlich Beschwerde erheben.

Die Beschwerde kann gemäß § 17 Abs. 1 GKRWG nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist und diese Verletzung gesetzlicher Vorschriften das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Gemäß § 17 Abs. 2 GKRWG entscheidet der Kreiskirchenrat über die Beschwerde.

 

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